Japanisch – Sprache, Schrift und interkulturelle Kompetenz:
Machen Sie Ihre ersten Erfahrungen in der japanischen Sprache und erlernen Sie einen Basiswortschatz für Alltagssituationen und einige grundlegende Schriftzeichen (Hiragana, Katakana, Kanji) sowie Grundlagen der Grammatik. Sie erhalten zudem Einblicke in die japanische Gesellschaft und Kultur, die für berufliche Kontakte und Aufenthalte in Japan unerlässlich sind.
Der Kurs wird in drei Stufen angeboten, die einzeln, aber auch zusammenhängend gebucht werden können. Zusammenfassung von 10 Tagen Bildungsurlaub ist möglich.
Zu den Vorkenntnissen:
Für die Stufe 1 sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Zur Teilnahme an der Stufe 2 sollten Sie ein Basisvokabular besitzen, Hauptsätze sowie Verben in der Standardhöflichkeitsform (masu-Form) bilden können.
Zur Teilnahme an der Stufe 3 sollten Sie ein erweitertes Basisvokabular besitzen (Verben, Adjektive, Fragewörter), unter der Verwendung von einfachen Hauptsätzen kleine Gespräche in der Standardhöflichkeitsform führen sowie kurze Texte in Hiragana und mit wenigen Kanji lesen und verstehen können.
Ein ausführlicher Seminarablaufplan kann für alle Stufen angefordert werden.
Tageskurs/Bildungsurlaub
Mo-Fr, 9.00-16.00 Uhr • 5×8 UStd.
Kurs 49023 • 09. bis 13. Januar 2023 • Stufe 2 • 365 €
Kurs 49123 • 16. bis 20. Januar 2023 • Stufe 3 • 365 €
Kurs 49223 • 13. bis 17. März 2023 • Stufe 1 • 365 €
Kurs 49323 • 20. bis 24. März 2023 • Stufe 2 • 365 €
Kurs 49423 • 24. bis 28. Juli 2023 • Stufe 1 • 365 €
Kurs 49523 • 31. Juli 2023 bis 04. August 2023 • Stufe 2 • 365 €
Kurs 49623 • 18. bis 22. September 2023 • Stufe 3 • 365 €
Kurs 49723 • 11. bis 15. Dezember 2023 • Stufe 1 • 365 €
Ulla Yokoyama
Die Stufe 1 ist neben NRW zusätzlich anerkannt in: Niedersachsen (gültig bis Dezember 2024), Bremen (gültig bis September 2024), Rheinland-Pfalz (gültig bis Juli 2024), Baden-Württemberg, Hessen,Thüringen und dem Saarland.
Die Stufe 2 ist neben NRW zusätzlich anerkannt in: Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland.
Sollten Sie die Anerkennung für ein anderes Bundesland benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.