Bildungsurlaub

2 Schritte zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub in zwei Schritten beantragen:

1.Sie melden sich zum Kurs an
2.Wir senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung von Bildungsurlaub zu, welche Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
! Sollte Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht genehmigen, können Sie den Kurs bis drei Wochen vor Kursbeginn kostenlos stornieren.

Grafik zur Beantragung von Bildungsurlaub

Fortbildungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)/Bildungsurlaub

Das VSB-Bildungswerk ist anerkannt um Fortbildungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, den sogenannten Bildungsurlaub,  durchzuführen. Die Seminare sind dementsprechend gekennzeichnet, können aber auch ohne Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs gebucht werden.

Wir verfügen über ein großes Angebot zu Bildungsurlauben in NRW. Für eine Anerkennung in anderen Bundesländern kontaktieren Sie uns bitte, damit wir einen entsprechenden Antrag für Ihr Bundesland für Sie stellen können.

Wenn Sie sich zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Bildungsurlaub informieren möchten, empfehlen wir Ihnen den Leitfaden „Der Weg zum Bildungsurlaub“, indem der DEG-Bildungswerk NRW alle notwendigen Informationen zusammengetragen hat: